MIT LIEBE GETRAUT
Beschreibung
Sie haben den Wunsch Ihre Liebe in einer Freien Trauung auf besondere Weise zu zelebrieren? Dann gratuliere ich Ihnen an dieser Stelle zuerst einmal ganz herzlich zur Verlobung.
Oder möchten Sie sich nach vielen Ehejahren erneut ein Eheversprechen geben? Auch zu diesem Jubiläum meine herzlichsten Glückwünsche.
Als Freie Traurednerin ist es mir eine Herzensangelegenheit, Ihre Trauung, Ihr erneutes JA-Wort zu jenem zauberhaften Moment zu machen, den Sie sich wünschen. Individuell und einzigartig, wie Sie es sind.
Es ist Ihre Hochzeit, Ihr Jubiläum, Ihre Liebe, die Sie feiern wollen und ich werde Sie mit meiner Erfahrung und meinem Wissen zur Seite stehen, Sie beraten und auf diesem Weg begleiten.
Mir liegt es am Herzen, meinem Brautpaar ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern, ihren Moment zu einem magischen Moment zu machen, Sie und Ihre Liebe hoch leben zu lassen und Sie ein Stück weit ins Eheglück zu begleiten.
Einige Worte über mich
Ich selbst habe bereits vor über 20 Jahren mein Glück in meiner Wahlheimat München und Umgebung gefunden. Ich liebe die Nähe zur Natur, die vielen Seen, die Berge, die Nähe zu Österreich und Italien. Hier bin ich Zuhause, hier bin ich “angekommen”. Und doch hinterlasse ich als Küstenkind von der Ostsee auch immer wieder gerne meine Spuren im Sand am Ostseestrand.
Genau durch diese Verbundenheit zur Ostseeküste und durch meine Familie im Norden bin ich immer wieder gern an diesem schönen Fleckchen Erde und freue mich darauf, Sie auch hier ins Eheglück zu begleiten.
Ich begleite Freie Trauungen, Kinderwillkommensfeste, Ihre Erneuerung des Eheversprechens und sonstige private Jubiläen in München und Umgebung, Bayern, Österreich und an der Ostseeküste, begleite Sie aber auch zu jedem Ort, den Sie sich für Ihre Trauung ausgesucht habt.
🤍
Die Liebe zur Liebe ist es, was mich bewegt.
Repertoire
Freie Trauungen, Kinderwillkommensfeste, Erneuerungen des Eheversprechens und sonstige private Jubiläen
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.