Lighthouse Club Band
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Beschreibung
Lighthouse Club Band begeistert das Publikum mit Soul & Dance Cover. Mit lebendigen Bühnen-Performances wird die Cover- und Partyband auf Musikfestivalbühnen, Stadtfesten, Hochzeiten, Jubiläen und als Gala-Band bei Firmenfeiern gerne gebucht. Das Ziel der Musiker;innen: gemeinsame, unvergessliche, musikalische Erlebnisse zu vermitteln – mit individuell auf Ihr jeweiliges Event abgestimmten Konzepten.
Bringen Sie Ihre Veranstaltung zum Strahlen mit der Lighthouse Club Band! Sie oder Du suchen Sie nach der perfekten musikalischen Untermalung für Ihr nächstes Event? Die Lighthouse Club Band bringt Ihre Veranstaltung mit mitreißendem Soul, Funk und Pop zum Leuchten!
Unsere erfahrenen Musiker und charismatischen Sängerin bieten ein unvergessliches Live-Erlebnis, das Ihr Publikum zum Tanzen und Feiern einlädt. Ob Verantstaltung mit Livemusik, Hochzeit, Firmenfeier, Jubiläum oder Sommerfest – die Lighthouse Club Band sorgt für die richtige Stimmung und unvergessliche Momente.
Warum die Lighthouse Club Band?
- Vielseitiges Repertoire: Von zeitlosen Soul-Klassikern über groovigen Funk bis hin zu aktuellen Pop-Hits.
- Professionelle Performance: Leidenschaftliche Musiker mit langjähriger Erfahrung auf der Bühne.
- Unvergleichliche Atmosphäre: Unsere Musik zieht jeden in den Bann und macht Ihr Event einzigartig.
Repertoire
Wir spielen Songs, die Dich bewegen! Für Dich, deine Freunde, deine Kollegen, deine Marke, dein Unternehmen: Großartige Stimmung und mitreißende Musik. Die Coverband aus Wiesbaden, die Spaß und gute Laune macht. Das Repertoire besteht aus bekannten und beliebten Soul- und Pop-Hits der letzten 40 Jahre. Ob Diana Ross, Michael Bubble, Sade oder Dua Lipa – die mitreißenden Interpretationen von Lighthouse Club Band bringen Dein Event zum Grooven!
Referenzen
Lighthouse Clubband hat sich 2024 gegründet und unter anderen folgende Referenzen: Studio ZR6 Wiesbaden, Sommerfest Hessische IHK Wiesbaden, private Events
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.