Kevin Neon
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Beschreibung
Mit einer beispiellosen Erfolgsgeschichte hat sich Kevin Neon als herausragender Schlagersänger, Entertainer, Songwriter und Musik-Produzent fest in der Schlagerwelt etabliert.
Bereits mit acht Jahren betrat Kevin Neon erstmals die Bühne. Schon mit 14 gewann er die Weissgrüne Hitparade der Volksmusik, es folgten mehrfache Preise und Auszeichnungen bei Talentshows und Konzerten.
Spätestens aber nach seinem erfolgreichem TV-Auftritt bei der renommierten ARD Show „Immer wieder Sonntags“ mit Stefan Mros ist Kevin Neon eine feste Größe unter den Schlagerfans!
Mit Hits wie „Das muss wohl Liebe sein“ und „Ruf mich nie wieder an“ dominiert er aktuell die Radio Charts und begeistert täglich tausende höher in der Hot Rotation von Sendern wie BR Schlager, Antenne Schlager, MDR Schlagerwelt, NDR Schlager, Schlager Radio und Radio Paloma uva.
In 2023 wurde Kevin Neon beim MDR zum Schlager des Monats gewählt, schreibt Hits und produziert Remixe u.a. für Eloy de Jong, Madeleine Juno, die Dorfrocker mit welchem er zuletzt weit über 2mio. hörer erreichte.
Neben Veröffentlichungen bei Media Markt und Saturn begeistert der Schlagerstar jährlich auf über 100 Shows, TV-Auftritten, Radio Interviews, Firmenevents und Stadtfesten seine Hörer. Dabei reist Kevin Neon von Auftritten in Berlin & Köln zu Shows auf AIDA-Clubschiffen bis nach Mallorca und sogar Kap Verde, um die herzen seiner zahlreichen Fans im Sturm zu erobern.
Repertoire
Schlager & Partyschlager
Wolfgang Petry - Helene Fischer - Vincent Gross - Ross Antony - Mark Forster - Echt - Matthias Reim - Pur - Kerstin Ott - Axel Fischer - Dorfrocker - uvm.
Referenzen
TV
2024 | RTL Schlagerliebe Live
2024 | MDR - Schlager des Monats
2023 | MDR - Schlager des Monats
2023 | RTL - St Anton Apres Ski
2023 | ARD - Immer wieder Sonntags
Radio:
Radio NDR, MDR Sachsen, Antenne Schlager
Radio Paloma , Radio Schlagerparadies, BR, BRF
SCHLAGER Radio uvm.
Webseite & Instagram:
Web: kevineon.de
Insta: Kevinneon_Music
Google: Kevin Neon
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.