Die HotDogZ
Beschreibung
„Die buntgemixte HotDogZ-Trick-Show“
Eine lustige Hunde-Trick-Show mit showerfahrenen vierbeinigen Künstlern!
Gerade Tierdarbietungen, die zeigen, was Vierbeiner alles können, sind immer wieder ein Publikumsmagnet, und begeistern jung und alt.
In dieser ca. 30-40minütigen Show zeigen die 4 Hunde viele beeindruckende, niedliche und lustige Tricks. Bei einigen Tricks werden die Zuschauer direkt mit eingebunden. So können die Hunde z.B. ein gehaltenes Döschen öffnen, Handschuhe oder Socken ausziehen, befreien aus einer "gefesselten" Lage (öffnen Knoten) etc.* Damit kommt es zu einer unmittelbaren Nähe zu den vierbeinigen Künstlern,, was immer ein besonderer Spaß für alle Beteiligte ist.
Auf Kindergeburtstage kann das Geburtstagskind, wenn es möchte, unter Anleitung mit der kleinen Biene selber ein paar kleine Tricks durchführen. Im Anschluss an die Show können die Kinder die Hunde streicheln, Leckerchen verteilen, und natürlich stehen die Hunde für Erinnerungsfotos zur Verfügung.
Bei Vorführungen in Seniorenheimen gehe ich nach der Vorführung, sofern es die Organisation erlaubt und es erwünscht ist, mit den Hunden durch die Reihen, so dass die Senioren die Hunde auch einmal persönlich kennen lernen können.
Die vierbeinigen Künstler kommen ausschließlich aus dem Tierschutz. Mit meiner Show möchte ich auch zeigen, wie viel Potential und Lernbegeisterung auch noch die Hunde aus dem Tierschutz mitbringen.
Bitte erwarten sie keine perfekten "Zirkushunde", denn das sind wir nicht. Ich trainiere ausschließlich mit positiver Verstärkung (Clicker), Druck und Zwang gehören nicht in das Hundetraining. Entsprechend kann es aber auch mal sein, dass der ein oder andere Trick an diesem Tag nicht richtig funktioniert. Oder die Hunde auch schon mal nicht so auf ihren Hockern sitzenbleiben, wie es gedacht ist. Jedoch bringen gerade diese Situationen immer sehr viel Komik mit hinein, und machen die Hunde auch irgendwie "menschlich" :)
Für Kinder ab 4 Jahre.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
*Die Anzahl und Art der gezeigten Tricks variieren, und sind abhängig von der Art der Veranstaltung, Umgebung, Zuschauer und der teilnehmenden Hunde.
Repertoire
Die showerfahrenen Hunde verfügen über ein enormes Trickrepertoire (ca. 90 Tricks, Kommandos und Verhaltensketten)*. Hier nur ein ganz kleiner Ausschnitt:
- Skateboard fahren
- Wäsche abnehmen
- Schämen, winken, Küsschen geben etc.
- Aufräumen, Dinge in Körbe legen
- Blume oder Regenschirm halten
- Häschen (Vorderpfoten hoch im sitzen)
- Puppenwagen schieben (mit zwei Hunde)
- Körbchen am Seil hochziehen
- "Pilze sammeln"
- "Füße laufen"
- Fesseln lösen
- Menschenbein(e) umarmen und "liebhalten" ;)
- Handschuhe, Socken u.a. bei den Zuschauern ausziehen
- Döschen öffnen und Leckerchen herausholen
- Getränkekiste einräumen
- in den Koffer gehen und Deckel zuklappen
- Getränk aus dem Kühlschrank holen
- verschiedene Kinderspielzeuge bedienen
- und vieles, vieles mehr
*nicht jeder Hund kann alles zeigen, die Liste enthält die möglichen Tricks aller Hunde, die gezeigten Tricks sind abhängig von der Art der Veranstaltung, Umgebung, Zuschauer und der teilnehmenden Hunde.
Referenzen
• Kinderfestival Herzlake
• Kinder und Umweltfest Wetter
• Adventsmarkt Hopsten
• Adventsmarkt Kamen
• Weihnachtsmarkt Rennerod
• div. SommerLeseClubs
• Stadtfest Sprockhövel
• Kinder und Familienfest Langenfeld
• Straßenkünstlerfestival Haslach im Kinzigtal
• Kulturfest "Bunte Niebuhrger Nächte" Theater Niebuhrg, Oberhausen
• Stadtfest Neubeckum
• Frühlingsfest Detmold
• Patenparty Zoo Heidelberg
• div. Kinderkarnevalssitzungen
• div. Sommerfeste von Seniorenheimen, Kinderheimen etc.
• div. Vereins- und Sommerfeste
• viele kleinere Events, Hochzeiten, Kindergeburtstags-, Familien- und Betriebsfeiern
• Messe "Reise und Freizeit" am Flughafen Osnabrück
• BUGA 2011, Koblenz
• Canimedica Würselen
• Internationale Rassehundausstellung Lingen
• Mein Hund Messen in Timmendorf, Schloß Oelber
• Dog-Event in Düsseldorf (mehrjährig)
• Bello Hunde Messen in Kalkar, Wesel, Recklinghausen
• Sylter Hundstage, Wenningstedt (mehrjährig)
• Mein Tier Messe des VDH in Oldenburg (mehrjährig)
• Hund | Katze | Pferd, Messe in Kamen (Westf.) (mehrjährig)
• Pfotenmesse in Remagen
• Hund, Katze & Co., Messe in Hamm
• Dogging-Day in Möhnesee
• Dog-Day in Düsseldorf
• Filmtiercasting im Filmpark Babelsberg 2010 (1. Platz für Tobi)
• Tierischer Weihnachtsmarkt in Bonn 2011
• 1. Internationale Hunde-Ausstellung Augsburg des VDH in Augsburg
• Arabica & Dogfestival Frankfurt in Frankfurt
• Exotica, Haustiermesse in Wien
• CACIB, Messe in Ludwigshafen
• DogLive in Münster
• Mein Hund Partner auf 4 Pfoten, Messen in Freiburg, Koblenz u.a.
• u.v.m.
• ARD-TV-LIVE-Show "Immer wieder Sonntags" (Tobi)
• ZDF-TV-Show "Die Lars Reichow Show" (Tobi)
• Kinofilm-Produktion "Toni Erdmann" (Ebba)
• WDR-TV-Show "Zimmer frei" (Tobi)
• "Soko Köln" (Merlin, Ebba)
• u.v.a. Film- und Fotoproduktionen (interner Marketingfilm der Firma Fressnapf, "Kommissar Stolberg", "Ladykracher", "Mieten, kaufen, wohnen", versch. Kinoproduktionen u.a.)
AGB
§1 Pflichten des Künstlers
• Der Künstler verpflichtet sich zur pünktlichen und entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zur bestmöglichen Präsentierung der vereinbarten Show
• Es ist bekannt, dass eine Vorführung mit Tieren keinen bestimmten Erfolg in Bezug auf
die Tiere und deren Darbietung, sondern nur die Dienstleistung schuldet.
• Der Künstler ist im Besitz der Genehmigung des Amtsveterinärs zur Vorführung von Tieren gem. §11 TierSchG.
• Der Künstler verpflichtet sich zur datenschutzkonformen Verarbeitung der persönlichen Daten.
§2 Pflichten des Veranstalters:
• Der Veranstalter verpflichtet sich, die entsprechend notwendige Fläche zur Verfügung zu stellen. Die Größe der Fläche hängt von den häuslichen Gegebenheiten ab, sollte aber ca. 4x3m betragen. Abweichendes wird vorher besprochen. Bei glattem Boden benutzt der Künstler einen mitgebrachten rutschfesten Bodenbelag, der vor der Show ausgebreitet wird.
• Bei einer Outdoor-Show gilt zusätzlich, dass die Fläche trocken und eben ist, ein Rasen ist in einer angemessenen Höhe gepflegt, und sich die Fläche nicht direkt an einer befahrenen Straße befindet. Ein Regen- bzw. Sonnenschutz für die Showfläche wird vom Veranstalter gestellt.
• Der Veranstalter sorgt dafür, dass sich keine anderen Kleintiere in der Nähe der Fläche befinden. Andere Hunde können, wen sie ruhig sind, angeleint am Rand mit dabei sein.
• Der Gesamtbetrag, bestehend aus Gage, Fahrkosten und ggfs. Übernachtungskosten, wird mit Vorkasse per Überweisung oder mit Barzahlung beim Showtermin bezahlt.
• Der Veranstalter verpflichtet sich, zum Ein- und Ausladen der Requisiten eine (zumindest kurzfristige) nah am Haus bzw. der Showfläche gelegene Halte- bzw. Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte keine Parkmöglichkeit in der Nähe des Eingangs möglich sein, nehme ich die Hunde schon zum Aufbau mit.
• Für meine Show benötige ich nicht unbedingt eine Hintergrundmusik. Wird diese gewünscht, werden alle GEMA-Gebühren vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.
§3 Leistungsstörung - Haftung
• Steht der Künstler für seinen Auftritt nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung, ist der Veranstalter berechtigt, teilweise oder vollständig vom Vertrag zurückzutreten und im Falle des Verschuldens des Künstlers statt der Leistung Schadensersatz zu verlangen oder den Anspruch auf Vertragsstrafe in Höhe der Gage geltend zu machen, sofern der Künstler schuldhaft zur Leistung außerstande war. Die Leistungspflichten des Veranstalters wie Zahlung der Gage usw. entfallen.
• Erfüllt der Veranstalter schuldhaft seine Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig, stehen dem Künstler eine entsprechende Vertragsstrafe in Höhe der Gage zu.
• Führt höhere Gewalt zum Ausfall der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihren Leistungspflichten befreit.
• Der Künstler trägt die Gefahr von Verzögerungen und Beschädigungen bei der Anreise und dem Transport zum Veranstaltungsort.
• Der Veranstalter erkennt an, dass eine Haftung von Seiten des Künstlers für eventuell auftretende Schäden, Erkrankungen oder Verletzungen der beteiligten Zuschauer ausgeschlossen ist. Der Künstler haftet lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden. Den Weisungen des Künstlers, insbesondere zum Umgang mit den Hunden, ist zwingend nachzukommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
• Bei Erkrankung der Künstler (incl. der Hunde) ist dem Veranstalter ein ärztliches Attest vorzulegen. Eine Erkrankung eines einzelnen Hundes ist hiervon ausgenommen, solange die verbleibenden Hunde eine dem Vertrag/den Vereinbarungen entsprechende Show zeigen können. Die Gage bleibt davon unberührt.
• Findet die Show im Freien bei Regen oder starker Hitze ohne ausreichenden Regen- oder Sonnenschutz statt, behält sich der Künstler vor, die eingesetzten Requisiten bzw. die Showlänge der Wetterlage anzupassen. Ggfs. kann sich die Dauer der Show verkürzen, evtl. sind zusätzliche Pausen notwendig.
• Kommt es zu unvorhersehbaren Vorfällen, die eine Durchführung der Veranstaltung für den Künstler unzumutbar machen, z. B. nachhaltige Störungen durch Außenstehende oder Gäste, stark beeinträchtigende Störungen für die Tiere wie z.B. Feuerwerk, Schüsse o.ä., oder andere Störungen, ist der Künstler zum Verschieben oder im Extremfall zum Abbruch der Show berechtigt, behält jedoch den vollen Gagen- und Kostenerstattungsanspruch.
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.