Saxophon mit Deejay || 2-Infinity
Beschreibung
DJ & Saxophon: Die moderne Kombination aus coolem Event-DJ und atemberaubendem Live Saxophonisten. Das mitreißende Highlight für Eure Hochzeit, Geburtstagsfeier oder Firmenfeier. Der DJ mixt die perfekten Beats, das Saxophon sorgt für einzigartige Gänsehautmomente.
- Saxophon Livemusik | zur Trauung
- Saxophon Livemusik | zum Sektempfang
- Saxophon Livemusik | zu Kaffee & Kuchen
- Saxophon Livemusik | zum Dinner
- Saxophon Livemusik | zur Partytime (auch mit weiteren Musikern möglich)
Um eine perfekte DJ Plus live Saxophon Show erleben zu können, muss das Zusammenspiel zwischen erfahrenem Event-DJ und dem Saxophonisten perfekt aufeinander abgestimmt sein.
Es ist wichtig, dass der DJ ein Feingefühl für die richtigen Songs zur richtigen Zeit hat und bei seiner Songauswahl nur Titel wählt, die von ihrer Stilart her dem Saxophonisten genug Freiraum zum performen und solieren geben. Dabei muss der DJ stets auf den Rhythmus und das Tempo der zusammengemixten Songs achten.
Das DJ & Saxophon Livekonzept ist weit mehr als eine im Vorfeld vorbereitete Playlist, die einfach abgespielt wird und ein Saxophonist vorgefertigte Melodien dazu spielt. Die Interaktion zwischen DJ und Saxophonist, sowie die Erfahrung des DJs, machen das DJ & Saxophon Konzept zu einem der beliebtesten Konzepte Weltweit.
Die zu spielende Musik können wir perfekt Eurem Veranstaltungs-Verlauf anpassen, dabei Musikwünsche berücksichtigen, wie auch vor Ort Just in Time auf Eure Wünsche eingehen. Die Musik wird sich immer Euren Gästen und der jeweiligen Stimmung anpassen.
Das DJ Plus Saxophon Konzept bedient sich auf Wunsch aller Genre, Stile und Hits der letzten 40 Jahre. Am besten eignen sich natürlich Clubhits oder Saxophonhits wie "Sonnentanz", "Jubel", "Mr. Saxobeat" und weitere aktuelle Charts, die unverkennbare Saxophonmelodien beinhalten.
Fragt jetzt Euren Event-Termin unverbindlich bei uns an:)
Wir freuen uns auf Euch!
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.