CarMa
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Beschreibung
Wenn Ihr mehr erwartet…
Traumhochzeit - Jedes Hochzeitspaar träumt von dem einen perfekten unvergesslichen Tag in seinem Leben, an dem alles stimmt.
Damit bei dem entscheidenden „Ja“ die Stimmung bereits richtig romantisch ist, sorgen wir schon während der Trauung mit beeindruckendem Gesang und gefühlvoller Klavierbegleitung für eine stilvolle musikalische Umrahmung, so dass der schönste Tag noch ein bisschen einzigartiger wird.
Dabei beginnt die angemessene musikalische Untermalung schon mit der richtigen Auswahl der Lieder. Gemeinsam mit dem Brautpaar und den Trauzeugen werden die passenden persönlichen Lieder für die Zeremonie schon im Vorfeld ausgesucht.
Auch die stilvolle und dezente musikalische Begleitung des anschließenden Sektempfangs ist sehr beliebt. So können all die Glückwünsche und Umarmungen in besonders schöner Atmosphäre entgegengenommen werden.
Wenn das Brautpaar im Vorfeld nichts von unserem Beitrag zur Trauung weiß, ist das ein wunderschönes und exklusives Geschenk, das bereits so manches Taschentuch gekostet hat. Auch für uns sind das sehr emotionale Momente.
Carina und Markus spielen bei verschiedensten Anlässen bereits seit vielen Jahren zusammen und verstehen es, mit ihren gefühlvoll vorgetragenen Songs die Zuhörer jedes Mal auf neue zu berühren.
Carina kann auf eine 10-jährige Gesangsausbildung zurückgreifen und ist seit vielen Jahren am Wochenende mit Ihren Bands Crazy Zoo und Stroke Unit unterwegs auf den großen Bühnen „im Ländle“. Ihre Stimme ist Gänsehaut pur – ganz klar, warm und echt.
Markus spielt bereits seit seiner Kindheit Tasteninstrumente. Er ist ebenfalls seit vielen Jahren mit seinen Bands Perfect Heat und ROCKYARD on stage und schlägt an den Keys auch gerne die rockigen Töne an.
Selbstverständlich könnt Ihr CarMa auch zu anderen Anlässen und für die unterschiedlichsten Locations buchen. Wir versprechen für jedes Event nicht nur großartige Musik, sondern auch großartige Gefühle.
Dieser Künstler handelt gemäß AGB - Künstler 1.5 als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.