Corona-Ticker: Soforthilfen für Künstler
Deutschland
Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:
Soforthilfe
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro
- Um die Soforthilfen beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können. Das heißt konkret, dass das jeweilige Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf und der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss.
Grundsicherung
Die Bundesregierung sorgt jetzt mit zusätzlichen 3 Milliarden Euro dafür, dass Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden - der Verbleib in der eigenen Wohnung wird also gesichert. Antragstellerinnen und Antragsteller auf Grundsicherung müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.
Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich.
Kredite
Betroffene Kleinstunternehmen und Soloselbständige sollen in der Krise schnell mit Liquidität versorgt werden. Daher stellt der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.
Quelle und weitere Infos: www.bundesfinanzministerium.de
Zusätzlich gibt es noch Maßnahmen der einzelnen Bundesländer:
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Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten. Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Höhe der Soforthilfe
9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
Rückzahlung
Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
Antragstellung
Anträge können seit 25.03.2020 vollelektronisch gestellt werden. Die Anträge müssen bei den zuständigen Kammern (IHK, Handwerkskammer) eingereicht werden.
Weitere Infos
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg -
Bayern
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares Privatvermögen einzusetzen.
Höhe der Soforthilfe
Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
Rückzahlung
Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.
Anträge werden schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt zeitnah auf das Konto des Antragsstellers.
Weitere Infos
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie -
Berlin
Voraussetzungen
Im Antrag muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.
Höhe der Soforthilfe
5.000 Euro; ggf. kann er mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monaten für Mehrpersonenbetriebe.
Rückzahlung
Die Soforthilfe in Berlin muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Ab 27. März 2020, 12 Uhr können Selbstständige und Freiberufler*innen bei der Investitionsbank Berlin einen Antrag zur Soforthilfe stellen.
Weitere Infos
Investitionsbank Berlin -
Brandenburg
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
Rückzahlung
Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Weitere Infos
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie -
Bremen
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
Bis zu 5.000 Euro
Rückzahlung
Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder per Post einreichen (Adresse siehe Antragsformular).
Weitere Infos
Stadtportal bremen.de -
Hamburg
Voraussetzungen
Freiberufler in einer existenzbedrohende Schieflage oder mit existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen.
Höhe der Soforthilfe
2.500 Euro (Solo-Selbständige)
5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
Rückzahlung
Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Noch nicht möglich. Für erste Fragen rund um den geplanten Hamburger Schutzschirm hat die Finanzbehörde ein entsprechendes E-Mail-Postfach (schutzschirmcorona at fb dot hamburg dot de) eingerichtet.
Weitere Infos
Offizielles Stadtportal für Hamburg -
Hessen
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
Rückzahlung
Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
Antragstellung
Die Beantragung ist ab Montag, den 30.03.2020, bei der WIBank möglich.
Weitere Infos
Hessische Landesregierung -
Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
keine; es handelt sich allerdings um Liquiditätshilfen durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
Höhe der Liquiditätshilfe
Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
Antragstellung
Die Antragsvormerkung ist bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Weitere Infos
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit -
Niedersachsen
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
Antragstellung
Liquiditätskredite und -zuschüsse können bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden.
Weitere Infos
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung -
Nordrhein-Westfalen
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
Freischaffende Künstler können bis zum 31.05.2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro erhalten, die sie mit einem Formular bei ihrer zuständigen Bezirksregierung beantragen.
Rückzahlung
Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
Antragstellung
Einfach das PDF-Formular herunterladen und bei der entsprechenden Stelle (siehe Antrag) einreichen.
Weitere Infos
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen -
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
Höhe der Soforthilfe
Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro). Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
Rückzahlung
Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen hingegen schon.
Antragstellung
Die Beantragung ist noch nicht möglich.
Weitere Infos
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Saarland
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
3.000 bis 10.000 Euro
Rückzahlung
Der Zuschuss muss voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Informationen folgen bald auf der offizielle Homepage des Bundeslandes.
Weitere Infos
Landesregierung Saarland -
Sachsen
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes. Über die Sächsische Aufbaubank können zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro beantragt werden.
Weitere Infos
Sächsische Aufbaubank -
Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen
Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren.
Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.
Höhe der Soforthilfe
400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate
Rückzahlung
Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.
Weitere Infos
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Update vom 11.09.2020: das Programm wurde zum 31.08.2020 eingestellt. -
Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Existenzbedrohliche Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
Höhe der Soforthilfe
2.500 Euro für Solo-Selbstständige
Rückzahlung
Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Hier kann der Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe herunterladen werden. Dieser ist zu senden an soforthilfezuschuss at ib-sh dot de.
Weitere Infos
Investitionsbank Schleswig-Holstein -
Thüringen
Voraussetzungen
keine
Höhe der Soforthilfe
Von 5.000 bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen von 1 (einschl. Inhaber) bis zu 50 Mitarbeitern)
Rückzahlung
Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung
Der Soforthilfe-Antrag kann ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) abgerufen werden.
Hierzu gibt es sogar ein Video bei Youtube.
Weitere Infos
Thüringer Aufbaubank
Österreich
Künstler-Sozialversicherungsfonds
COVID 19- Fonds für Künstler und Kulturvermittler
Zusätzlich zur Unterstützung für besondere Notfälle wird in den nächsten Tagen ein COVID 19-Fonds eingerichtet, der die durch Schließungen und Absagen bedingten Einkommensausfälle kompensieren soll. Der Fonds wird mit bis zu 5 Millionen Euro dotiert und soll rasche Hilfe sicherstellen. Zusätzlich zu Künstlerinnen/Künstlern können nun auch Kulturvermittlerinnen/Kulturvermittler diese Beihilfe beantragen. Es ist geplant, dass in den nächsten Tagen die Richtlinien und das Formular online verfügbar sind.
Für Einkommensausfälle durch die Corona-Maßnahmen wurde eine eigene KSVF-Service-Seite eingerichtet.
Quelle: www.bmkoes.gv.at
Härtefallfonds der WKÖ
Der mit einer Milliarde Euro dotierte Härtefallfonds wurde als Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Künstlerinnen und Künstler oder Neue Selbständige, deren Umsatz durch die Corona-Maßnahmen eingebrochen ist, eingerichtet. Das Geld soll bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten helfen. Die Auszahlungen aus dem Härtefallfonds starten in der kommenden Woche.
Anträge bei der WKÖ sind ab 27.3.2020, 17 Uhr möglich. Der Erst-Zuschuss beträgt bis zu 1.000 Euro. In einer zweiten Phase sollen dann für maximal drei Monate bis zu 2.000 Euro monatlich ausgezahlt werden, insgesamt also maximal 6.000 Euro pro Person. Non-Profit Organisationen sind von der Richtlinie nicht umfasst. Hier wird eine eigene Richtlinie ausgearbeitet.
weitere Informationen: www.wko.at
Quelle: www.bmkoes.gv.at
Schweiz
Soforthilfe für Kulturschaffende durch Suisseculture Sociale
Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt. Diese Soforthilfe ist nur für Personen vorgesehen, die hauptberuflich im Kultursektor arbeiten und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Im Bereich der Soforthilfe für Kulturunternehmen wie auch bei der Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen hat der Bundesrat die Kantone als zuständige Stellen bezeichnet. Bei Fragen und/oder konkrete Anliegen haben, muss sich der Künstler an die zuständigen Stellen im Wohnkanton wenden.
Das Portal zum Einreichen von Gesuchen um Soforthilfe ist wie folgt zu finden:
nothilfe.suisseculturesociale.ch
Allgemeine Informationen zu den Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor unter www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/coronavirus.html
Quelle: http://www.suisseculturesociale.ch
Alle Angaben ohne Gewähr.
weitere Quellen: www.gruenderlexikon.de